Kein Arzt kann für Abtreibung werben

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Kein Arzt kann für Abtreibung werben

12. Juli 2019 Allgemein Faktencheck Gesellschaft 0

Denn jeder Arzt oder Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, sagt dem Patienten, dass der Eingriff ein schwerer Eingriff wird.

What?

Vor zwei Wochen wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom Oberlandesgericht Frankfurt vom Vorwurf entlastet, sie hätte für Schwangerschaftsabbrüche geworben. Unser Gesetz nutzt dabei den schwammigen Begriff ‚Werbung‘. Also, dass was man abends sieht, wenn Sat 1 den Krimi oder ‚Herr der Ringe‘ unterbricht.

Werbung

In der Werbung wird mir suggeriert, wie schön es ist, Coca Cola zu trinken, einen Mercedes zu fahren, bei Check 24 nach einem Kredit zu suchen, sich alle 11 Minuten zu verlieben, diverse Biersorten hinter die Binde zu hauen und/oder den supergesunden Joghurt für die Darmflora auszuprobieren.

Schwangerschaftsabbruch

Werbungen für Schwangerschaftsabbrüche sind nach dem im März geänderten Strafrechtsparagraf 219a verboten. Sprich, ein Arzt darf keiner Frau, die ungewollt, oder gar durch Vergewaltigung, schwanger ist, erzählen, wie toll sie sich danach fühlt oder dass sich danach alle 11 Minuten in die Dame verlieben wird. Die Frau wird auch nicht abtreiben, weil sie sich von dem Eingriff eine bessere Darmflora verspricht oder aus anderen Gründen, weshalb sie die Werbung so toll fand.

Kristina Hänel

wurde im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Oben genanntes hat sie nie getan. Eine Abtreibung sei ein unangenehmer Eingriff in den Körper. Ein Eingriff der verursacht, dass die Patientin nach dem Eingriff dringend psychologische Hilfe und Nachfolgeuntersuchungen benötigen würde.

Der Kanon des Rechtsstreits war, dass es sich hier eben nicht um „Werbung“ handelt und der Paragraph verfassungswidrig ausdefiniert ist, da er der Patientin auch das Recht auf die Beschaffung zuverlässiger Informationen nimmt.

Ist es inzwischen besser?

Im März wurde der Paragraph geändert. Doch entscheidende Fehler enthält der Paragraph noch immer.

Genau informieren darf ein Arzt bis heute nicht. Dabei ist es das, worauf es ungewollt schwangeren Frauen ankommt. Sie wollen wissen, was geschieht, und wie es sich auf ihren Körper auswirkt. Bis wann reicht eine Abtötung mit der Pille? Ab wann ist ein chirugischer und teilchirugischer Eingriff erforderlich?