Schützt uns die Verfassung vor der AfD?
Das Grundgesetz wird dieses Jahr 65 Jahre alt. Sie feiert nicht nur Geburtstag, sondern wird, in einer AfD Regierung, ausgehöhlt und, so wie wir sie kennen, vermutlich zerstört werden.
Die AfD plant, im Falle einer Regierung, Deportation, das Ende des öffentlich rechtlichen Rundfunks und die Verfolgung von Menschen, die die AfD als „Sozialisten“ beschreibt, womit aber auch Aktive der SPD mit gemeint sein könnten.
Die AfD will dabei gemeinsame Sache mit Anhänger der „Identitären Bewegung“ machen.
Der Verfassungsschutz BW schreibt zur Identitären Bewegung: „Ziel der IBD ist es, fremden- und islamfeindliche Positionen in der Bevölkerung zu etablieren. Gemäß ihrem Konzept des „Ethnopluralismus“ existieren unterschiedliche Völker, die sich nicht vermischen dürfen.“
Schlimmer noch, verkehrten AfD Vertreter Roland Hartwig und Ulrich Siegmund, auf dem Geheimtreffen in Potsdam mit Mario Alexander Müller, einem verurteilten Gewalttäter (Müller hatte einst einem Schlägertrupp den Aufenthaltsort eines, in Polen lebenden, Antifa Aktivisten weitergegeben). Müller missbrauchte seinen Status als Mitarbeiter eines AfD Bundestagsabgeordneten, um politische Aktivisten gewaltsam zu verfolgen.
Es lässt erahnen, wo wir in einer AfD Regierung aufwachen werden.
Hilf uns, Grundgesetz!
Kann das Grundgesetz uns helfen?
Wir fangen mal unten an.
Grundgesetzänderungen müssen, im deutschen Bundestag, mit der 2/3 Mehrheit des deutschen Bundestages beschlossen werden.
Eine AfD Regierung würde diese Regelung damit kippen, dass die AfD einfach die militärische Gewalt in Deutschland besitzt.
Nach Artikel 115 ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee
Es gibt keinerlei militärischen Schutz, um den Artikel zu verteidigen. Alle rechtsstaatlichen Parteien und Institutionen halten sich an den diesen Artikel. Doch die AfD arbeitet nicht rechtstaatlich und wird das Militär in Deutschland als Puffer zwischen Regierung und Volk umformen.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann nach Artikel 93
Es sei denn, eine AfD Regierung mit militärischem Puffer baut das Bundesverfassungsgericht um. Also besetzt es mit seinen eigenen Leuten, die alles, vor dem Grundgesetz, welches die Regierung dann, per Belieben, verändert und ausschlachtet, relativieren und gutheißen. So wird sogar alles verfassungskonform.
Steuern, Finanzausgleich, Autobahnen, Bundeshaushalt, Hochschulen und Kliniken fallen dann direkt in die AfD Regierung.
Aber die AfD regiert „noch“ nicht. Kann uns das Grundgesetz heute vor der AfD schützen?
Die „Ultima Ratio“ ist immer Artikel 20 des Grundgesetzes.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es steht leider nirgendwo im Grundgesetz, „ab wann“ das genau gilt. Gilt das vor einem offenkundigem Faschismus in Deutschland oder erst während? Die AfD kann weder Deportationen, noch den inneren Umbau der Regierung, noch das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit unserer gültigen Verfassungsordnung vornehmen. Die AfD will diese Ordnung beseitigen.
Nach Artikel 63 wird der Bundeskanzler, auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt.
Es wäre der wirklich letzte Versuch, eine AfD Regierung zu verhindern. Der Bundespräsident schlägt, beispielsweise Alice Weidel, gar nicht als Bundeskanzlerin vor.
Doch danach wird die AfD diesen Passus einfach mit der „einfachen“ Bundestagsmehrheit aus dem Grundgesetz streichen.
Spulen wir mal vor zum „Parteiverbot“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
In Artikel 21 geht es primär um die staatliche Finanzierung der Partei.
Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) kommt allerdings mit der Ernüchterung rüber.
Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung… In diesen drei Institutionen geht es auch um eigene Parteien und eigene Wählerstimmen. Und dass der Wähler von Twitter und Facebook beeinflussbar ist, Elon Musk sogar zum AfD wählen aufruft, ist leider unbestritten.
Unser Ratschlag zur Prävention
Twitter, oder auch „X“, drei Monate vor der Wahl, in Deutschland abschalten. So könnte man die AfD, zumindest 2025, vor der Machtergreifung, aufhalten. Dies wäre sogar rechtsgültig, weil sich Elon Musk längst zu AfD Faschisten geäußert hat.