Fernsehsender haben auf Facebook Hausrecht

Das gilt auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. 2011 hat das Bundesverfassungsgericht bereits ein Grundsatzurteil gefällt. Sie entschieden, dass das Hausrecht eben nicht die Freiheit der Meinung und der Versammlungsfreiheit stört. Ebenso schützt der Artikel 5 des Grundgesetzes ebenfalls die Freiheit der Presse auf die Wahl der Berichterstattung. Auch das OLG Karlsruhe hat zum Thema Hausrecht contra…
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13. Juli 2019 0