Ist unsere Justiz menschenrechtskonform?
Artikel 11 der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen schreibt:
Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Wird jedem Straftäter das Begehen der Tat nachgewiesen?
Was bedeutet dieser Artikel in einem Prozess?
Im einem Strafprozess bedeutet dies, dass, gemäß 28 Abs. 1 Satz 1 GG, die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
Dann dürfte es doch eigentlich keine verurteilten Unschuldigen auf der Anklagebank geben
Oje, dann sind wir fertig mit unserem Artikel und können uns nun einen Schneemann bauen.
Doch der Schneemann muss noch warten. Denn Strafverfolgungsbehörden haben einen Trick 17, wenn es darum geht, einem Menschen eine Straftat anzulasten und das dann auch noch ‚Beweis‘ zu nennen.
2015 wurde ein Bundeswehrsoldat, aufgrund eines Sexualdelikts, an seiner Tochter, zu zwei Jahren Haft verurteilt, aus der er 2017 wieder herauskam. Die Staatsanwaltschaft setzte eine Gutachterin ein, die die damalige Aussage der Pflegetochter als „mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft“ einstufte. Erst nach der Haft wurde das Gutachten einer Prüfung unterzogen, woraus sich mehrere Fehler im Gutachten ergeben haben.
Es gab also die Anzeige der Belastungszeugin, den Täter und das Gutachten, was im Strafverfahren zum „Beweis“ wurde. Es sind Sachverständige, die so, praktisch, die Urteile vorverfassen. Sie erstellen den Beweis, um dem Prozess die Erfüllungs des Menschenrechtsartikels 11 zu verleihen.
Im Falle des Bundeswehrsoldaten wurde die Gutachterin zu einer Strafzahlung von 60.000 Euro verurteilt. Der Fall ist für alle öffentlich. Niemand verschweigt uns diesen Fall. Doch Gutachter entscheiden weiter und erstellen weiter die Beweise, die die Schuld nachweisen.
Wo ist bei Gutachten das Problem?
Ein Gutachter hält engen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und mit zuständigen Richtern. Er erhält auch Unterlagen von der Staatsanwaltschaft. Wenn ein Gutachter allerdings Kontakt zur angeklagten Zivilperson hält, ist dieser für weitere Verfahren „verbrannt“. Der Ausschnitt oben kommt von einem Sachverständigen der ein gewerbliches Sachverständigenbüro unterhält.
Im Fall hat sich ein Richter, der ziviles Gutachten erstellen ließ, belogen gefühlt und Anzeige wegen falscher Aussage gestellt (Wir haben zwei solcher Fälle in unseren Unterlagen). Die Staatsanwaltschaft hielt dem Beklagten das Gutachten des Richters als „Beweis“ entgegen. Dem Beklagten darf der Gutachter, wenn er sein Gewerbe weiterführen will, theoretisch nicht mal die Tür öffnen.
Falschbeurkundung nach 271 StGB
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Gutachter unterstehen diesem Straftatbestand, wenn sie ein Gutachten angeben, welches in einem Strafprozess als Beweis angeführt wird.
Im Falle des Gorillamaskenräubers wurde die Person, vom Gutachter, anhand des freiliegenden Ohres, hinter der Gorillamaske, identifiziert. Der Gutachter ist kein Anatomiemediziner. Er hat auch keine biometrische Untersuchung durchgeführt. Der Gutachter ist ehemaliger Polizeibeamter und hat die Körperteile anhand von Lichtbildern verglichen
Im Falle eines Münchener Mörders kam ein zweiter Gutachter zu dem Schluss, dass gesammelte DNA „auch von Angehörigen des Angeklagten hätte stammen können“. Die Staatsanwalt hat in einem eigenen Gutachten festgelegt, dass die DNA vom Angeklagten käme.
Im Falle eines Journalisten, welcher wegen ‚fahrlässiger Körperverletzung‘ und ‚Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte‘, genauer gesagt gegen Polizeibeamten, zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, kam ein Gutachter, der Psychologe ist, zu dem Schluss, dass die Aussagen der Polizeibeamten „glaubhaft wirken“. Die Staatsanwaltschaft hat einen Blogartikel des Journalisten als ‚Motiv‘ gewertet. Der Blogartikel handelte von Polizeigewalt und Machtmissbrauch.
Im Falle einer Falschaussage in einem Zivilprozess hat ein Physiklehrer einem Unfallrekonstruktionsgutachten quasi eine ‚6‘ gegeben. Das Gutachten ist weiter „Beweis“ für eine Straftat.
Anzeige gegen den Gutachter?
Theoretisch muss die Polizei jeder Anzeige nachgehen und die Informationen vom Tatzeugen prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft ist eigentlich zur Objektivität angehalten. Eigentlich… Es sei denn, die Staatsanwaltschaft hat eine Beziehung zum Beschuldigten.
Praktisch nach dem Motto „Wehe, du zeigst Freunde der Staatsanwaltschaft an.“ Und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob in dieser Anzeige „rechtswidrig verdächtigt wurde“. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft, mit Hilfe des Gutachters, einen „Beweis“ erstellt.
Im nachfolgenden Gespräch mit der Polizei beschrieb der Polizist, dass die Staatsanwaltschaft, zur Aufklärung, ob es um eine „rechtswidrige Verdächtigung“ handelt, ein Beweisgutachten beauftragen und erstellen lässt, von einem Gutachter, welcher problemlos auch ein Freund des verdächtigten Gutachters sein kann. Gutachter, an die die Staatsanwaltschaft problemlos herankommt, die aber der Gegenseite verschlossen bleibt. Die Gutachter möchten ja nicht (siehe oben), dass sie, für die Staatsanwaltschaft, „verbrannt würden“.
„Dann schicken Sie doch ihre Gegenbeweise ein“
So die Antwort eines Landes-Justizministeriums auf einen der Fälle. Jemand ist Unschuldig verurteilt und kanns beweisen? Toll, dann hin mit den Beweisen. Zwei Gutachten wurden verfasst, die belegen, dass sich Fehler in dem einen Gutachten befanden, welches zur Verurteilung führte. Zurück kam dann vom Landes-Justizministerium folgender Text.
Unschuldig zu sein, ist, dem Text interpretiert nach, kein unzumutbarer Nachteil.
Das ist unser Justizsystem
„Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Wer den Text und die Beispiele oben liest, erkennt… Nee, das, was da im Artikel der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen steht, haben wir hier nicht.
Jeder kann verurteilt werden. Mit diesem System auf jeden Fall. Weil, unsere Justiz ist nicht menschenrechtskonform.