Der Paragraph 140 StGB und der Angriffskrieg

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Der Paragraph 140 StGB und der Angriffskrieg

19. April 2022 Allgemein 0

Nach §140 ist das Billigen und Belohnen von Straftaten strafbar. Im Fall unseres Artikels sind die Straftaten die Taten der russischen Armee auf ukrainischem Boden. Auch wenn diese noch nicht begangen wurden, aber geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Gesetzespaket gegen Hass und Hetze tritt am 03.04.2021 in Kraft

Was twittern den russische Anhänger so?

Zum Beispiel das hier

Oder das hier:

Oder das hier:

Die hier genannten Beispiele sind, aus unserer ersten Sicht, geeignet, den Angriffskrieg und die Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung zu billigen, besonders mit dem Wortlaut “GENAUSO GUTE BEGRÜNDUNGEN”.

Was geht und was nicht?

Dazu erst einmal den genauen Gesetzestext:

Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

  1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
  2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Bezug auf den Ukraine Krieg ist das bewusste Herbeiführen des Todes russischer Soldaten auf ukrainischem Territorium nicht mit impliziert.

Die Ukraine hat ein Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung des Landes vor einfallenden Soldaten. Dies beinhaltet auch den Tod russischer Soldaten zum Zwecke der Landesverteidigung und zum Zwecke der Rückeroberung (Das darf jeder gut finden und das darf auch jeder positiv, öffentlich beschreiben).

Das Völkerrecht sieht vor, dass man sich positiv, uneingeschränkt äußern darf, wenn die ukrainische Armee einen ukrainischen Ort, von russischen Soldaten, befreit hat (Was man auch offen als “Befreiung” umschreiben darf). Auch wenn hier der Tod russischer Soldaten herbeigeführt wurde.

Auch die Lieferung von Waffen an die Ukraine, zum Zwecke der Landesverteidigung, fällt nicht unter diesen Paragraphen (Waffenlieferungen an die Ukraine sind auch nicht automatisch eine Kriegshandlung an Russland).

Das Umschwärmen oder Bewundern des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine fällt deutlich unter §140 StGB.

Genauso wie das Begründen von toten Zivilisten mit Täter – Opfer Umkehr (beispielsweise wenn der ukrainischen Regierung die Schuld am Tod von ukrainischen Zivilisten, getötet von russischen Soldaten, zugeschoben wird, weil die ukrainische Armee bewaffnet das eigene Land verteidigt). Das ist oft klar eine Billigung des Angriffskrieges.

“Ukrainische Zivilisten” sind in diesem Zusammenhang alle Zivilisten, die sich auf ukrainischen Territorium befinden, gleich ihrer Staatsangehörigkeit.

Genauso wie das Titulieren einer “Befreiung”, wenn damit eine vollzogene russische Invasion, mit Einbeziehung von zivilen Opfern einhergeht (zum Beispiel wie das Beschreiben einer “Befreiung” von Mariupol, durch russische Soldaten). Derartige Beiträge sind auch gleichzeitig Falschaussagen zu der derartigen Verbrechen (weil Russland aus angeblichen Gründen “befreit”, die nicht der Wahrheit entsprechen).

Genauso wie die Weitergabe der angeblichen Gründe, die die russische Regierung für den Angriffskrieg herausgibt, die den Angriffskrieg zugleich billigen, zum anderen auch Falschaussagen beinhalten (berühmtes Element hier sind die angeblichen “Nazis” in der Ukraine, gegen die die russische Regierung vorzugehen behauptet). Gleiches Beispiel wäre auch der Fall, wenn ein Nutzer davon spräche, Waffenlieferungen der Bundesregierung in die Ukraine würden “Nazis” überstellt werden, womit ebenfalls eine Billigung des Angriffskrieges einherginge (auch wenn der Krieg selbst nicht erwähnt wird).

Streit um den Hashtag “Kriegstreiberei” gegen die Bundesregierung

Wir hatten mit Kollegen einen Streit, ob der Hashtag “Kriegstreiberei”, im Bezug auf Waffenlieferungen in die Ukraine, unter diesen Paragraphen fällt.

Wir waren uns einig. Russland führt bereits Krieg und jeder Angriff auf europäisches Territorium geht von Russland aus.

Deutschland hilft mit den Waffenlieferungen, in die Ukraine, der Ukraine bei der Landesverteidigung. Weder von der Ukraine, noch von Deutschland geht der Krieg aus.

Wenn man nun Deutschland der “Kriegstreiberei” beschuldigen will, muss man Deutschland (oder zumindest der Ukraine) auch Angriffe vorwerfen. Hierzu müsste man den “Kriegstreiber” poster rückfragen (Die antworten dann traditionell gar nicht).

Der Vorwurf selbst ist eine Falschinformation und suggeriert entfernt “Wir möchten die Ukraine so wehrlos wie möglich (mit eingeschlossen die Kapitulation der Ukraine). Dann ist eine russische Invasion auch so einfach wie möglich. Mit Gegenwehr auf russische Soldaten ‘müsste’ die russische Armee mehr Opfer sowohl generieren als auch hinnehmen.” Diese Suggestion, die die “Kriegstreiber” Poster treibt, verstößt klar gegen § 140 StGB.

Unsere abschließende Meinung ist, dass der Vorwurf “Kriegstreiber”, im Bezug auf Waffenlieferungen an die Ukraine, gegen die Bundesregierung, sogar eine Belohnung für die Generierung von zivilen Opfern darstellt.