Ein Unfall aus der Sicht der Staatsanwaltschaft

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Ein Unfall aus der Sicht der Staatsanwaltschaft

30. November 2019 Allgemein 0

Was bisher geschah?

Dem Verständnis des Hergangs nach, müssen die beiden vorherigen Artikel genau gelesen werden, um zu verstehen, was geschehen ist (ähnlich wie bei Game of Thrones). Wir sehen uns an, was für ein exaktes Geschehen nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft vorgefallen sein muss, zeigen und erklären die Beweise und erklären, wieso dieses Geschehen physikalisch gar nicht möglich ist.

Fangen wir mit dem Einfachsten an.

Was haben Zeuge 1, Zeuge 2 und Zeuge 3 wirklich gesagt und welche Rollen spielen sie genau? Und wie lief der Unfall nach dem Sachverständigengutachten ab?

Mit der letzten Frage fangen wir an.

Das rote Fahrzeug ist der BMW und das blaue Fahrzeug der Opel Corsa. Es wurde die Reifenspur des BMW zurückverfolgt. Der blaue Opel Corsa wurde hier mutmaßlich eingefügt. Doch was ist das für ein Reinabrieb und woher kommt er?
Da der BMW mit dem System ABS ausgestattet war, waren vom Bremsvorgang vorher keine Spuren möglich

Geschwindigkeit

Aussage Zeuge 1 nach Unfallrekonstruktionsgutachten. Die einzige erwähnte Geschwindigkeit im Unfallrekonstruktionsgutachten.
Diese Aussage von Zeuge 1 stammt aus dem Aussagenprotokoll. Ins Unfallrekonstruktionsgutachten hat es diese Aussage nicht hinein geschafft. Er behauptet, sein Wagen, gefahren mit 160 Stundenkilometern, hätte sich 30 Meter vor dem Wagen befunden, welcher 100-120 Stundenkilometer fuhr.
Eine wortwörtliche Bestätigung des Zeugen 1, dass er, im Bremsvorgang, der im ABS Modus keine Spuren hinterlässt, den BMW nach links zog. Man beachte, dass der Reifenabrieb entstand, als der Bremsvorgang beendet wurde und der Wagen wieder ungebremst fuhr.

Zeuge 2 und Zeuge 3

Zeuge 2 fuhr direkt hinter den Fahrzeugen und sagte aus.

Wird mir vorgehalten, dass ich in dieser Situation freien Blick auf den Opel Corsa gehabt haben müsste, so ist dies nicht zutreffend, da der ebenfalls überholende weiße Mercedes sich vor uns gesetzt hat, so dass der Blick auf den vorausfahrenden Opel Corsa verdeckt war

Zeuge 3 war Beifahrer und sagte aus.

Unterhalten haben wir uns damals nicht. Es war vielmehr so, dass ich über Ohrenstöpsel Musik gehört habe.

Das Unfallrekonstruktionsgutachten nahm Aussagen von Zeuge 2 und Zeuge 3 auf, die nach deren Glauben und Augenschein aufgenommen wurden.

Seitliche Verschiebungen bräuchten einen Beweis

Es wurde im Verfahren angedeutet, dass Zweifel nicht ausreichen würden, und eine seitliche Verschiebung des BMW nach links einen Beweis bräuchte.

Bild 7

An der Seite rechts befindet sich am Kotflügel und an der Stoßstange eine horizontales Schleifmuster. Der Wagen ist mit diesem Schleifmuster (nicht im roten Kreis, sondern rechts daneben), nachgewiesenermaßen, am Opel Corsa entlang geschliffen. Die Grafik, aus dem Unfallrekonstruktionsgutachen oben, suggeriert allerdings etwas anderes. Nach der Grafik prallte der Wagen stumpf auf.

Wie lief der Unfall für die Staatsanwaltschaft ab?

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verurteilte eine Aussage, die dem Unfallrekonstruktionsgutachten entgegensteht mit dem Straftatbestand der “falschen uneidlichen Aussage”. Die Unfallrekonstruktionsgutachten ergibt folgendes Unfallszenario.

Der BMW fährt auf der A31 mit 160 Stundenkilomtern. 30 Meter vor ihm fährt ein Opel Corsa mit etwa 100-120 Stundenkilometern. Der BMW geht in die Vollbremsung und rauscht, trotz Vollbremsung in den Opel Corsa. Der Opel Corsa sieht danach wie folgt aus. (Die hintere Scheibe ist während des Aufpralls rausgesprungen).

BIld 2

Der Fahrer des BMW hört genau beim Aufprall des Wagens auf zu bremsen. An dieser Stelle fährt der rechte, blockierte Vorderreifen ungebremst eine gerade Linie direkt an den Fahrbahnrand, obwohl der BMW Fahrer genau zu diesem Zeitpunkt seinen Airbag vor sich hat (oder der BMW erreicht mit dem Aufprall sofort 0 Stundenkilometer (wie beim Autoscooter)).

Fazit

Ein Verkehrssachkundiger der Dekra hat im Unfallrekonstruktionsgutachten etwa sieben Fehler, Ungenauigkeiten oder weggelassene Informationen gefunden. Davon mindestens eine glatte Lüge, die als Beweis anerkannt wurde.

Er ist der Meinung, dass der Aufprall selbst mit etwa 50 Stundenkilometern Geschwindigkeitsunterschied stattfand. Und er kann sicher sagen, dass 30 Meter ausreichen um, mit dem System ABS, auf trockener Fahrbahn, auf etwa 100 Stundenkilometern herunterzubremsen.

Auch ist es der Normalfall, dass die Bremse bis zum Stillstand des Fahrzeugs betätigt wird. Wenn der Aufprall noch mit etwa 160 Stundenkilometern geschah, ist es eindeutig, dass die Spuren erst mit dem Ausbremsen bis auf 0 Stundenkilometern beginnen.

Der ursprüngliche Sachverständigengutachter antwortet wie folgt auf die Vorwürfe

Sprich, der Sachverständige gibt bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gar nicht über ein komplettes Untersuchungsergebnis verfügte, sondern nur über ein Fundament eines Rekonstruktionsgutachtens. Weitere notwendige Betrachtungen, die ein realistisches Gesamtbild hätten aufbauen können, wurden nicht angefordert. Unbekannt ist, ob die fazitäre Aussage der Spurenanalyse jetzt als eine Art “Zwischenstand” zu verstehen ist, dem weitere Betrachtungen noch hätten folgen müssen.