Glühwein-Taxi und das Corona Virus

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Glühwein-Taxi und das Corona Virus

23. November 2020 Allgemein 0

Ein Geschäftsmann aus Niedersachsen hatte eine Idee. Da dieses Jahr alle Weihnachtsmärkte ausfallen, brachte er den Glühwein eben zu den Leuten nach Hause. Dafür gab es ein Hygiene Konzept, welches strenger ausgelegt war, als gesetzlichen Corona Maßnahmen und einen Wirtschaftsplan, der Angestellte, Waren, Fahrzeuge und Hilfsmittel beinhaltete. Doch damit war, nach Eingang der Briefpost, plötzlich erstmal Schluss.

Behörden könnten Nordhorner Glühwein-Taxi verbieten

Mutmaßlich die „Alkohol-außer-Haus“ Regelung in Niedersachsen

https://de.sports.yahoo.com/news/gl%C3%BChwein-weihnachtsmarkt-wohnung-verlegt-072102497.html?guccounter=1&guce_referrer=aHR0cHM6Ly93d3cuZ29vZ2xlLmNvbS8&guce_referrer_sig=AQAAABwwnFHEQgczOJCskJ5nTKCRJ8-qCQnfN-ijO7YAq_6QONhL0URI4BC1OUGgU0HeRt2mWJqS7we9wXmAqWZA9UqNsJLQTYixC3ikmCbs-JGr_juMEjsItjDhUNCcuzayp_wxIvlY1oxhdS3oy-DH4tzPMHHZ-QX9vxPgN4KifcIY

Das Land Niedersachsen beschloss Anfang November ein „Alkohol außer Haus“ Verbot in Zuge der Corona Maßnahmen. Eingeführt wurde auch eine Sperrstunde für Bars ab 23 Uhr.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippte dieses Verbot jedoch noch vor Inkrafttreten. Es beschloss, dass die Voraussetzungen für solch eine Regel zwar erfüllt wären, die Verhältnismäßigkeit für die Umsetzung jedoch nicht gegeben sei.

Außerdem entstand hier eine Ungleichbehandlung, weil zwar Gastronomen der Außer-Haus Verkauf von Alkohol untersagt sei, man jedoch gesetzesgültig noch Bring-Dienstleister nach Rewe schicken könnte, beispielsweise mit dem Auftrag, zwei Flaschen Korn eine Flasche Jim Beam an die Haustür zu bringen.

Eine Barbesitzerin aus Delmenhorst hatte, unter anderem wegen dieser Ungleichbehandlung geklagt.

Das Land Niedersachsen hatte aber auch schon früher immer wieder Gesetze und Regelungen, die gar nicht durchsetzbar waren, schlichtweg durchgesetzt.

So ging bei dem Gastronomen in Nordhorn der Brief ein, dass es, nach einer Einschätzung der, nicht genannten, höheren Verwaltungsbehörde, unzulässig ist, ein Glühwein-Taxi zu betreiben.

Rechtlich steht das erstmal

Wenn eine Verwaltungsbehörde eine Einschätzung vornimmt und daraus resultierende Entschlüsse ausgibt, steht das blöderweise erstmal.

Die entscheidende Behörde steht damit so lange, bis ein Gerichtsbeschluss gegen diese Behörde erwirkt wird, wenn dieser Gerichtsbeschluss denn gefällt wird. Die Anwälte des Nordhorner Gastronomen können aber das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als Präzendenzfall nutzen.

Was ziehen wir für ein Fazit?

Corona ist auch weiterhin ernst zu nehmen. Doch der Gastronom hat genau das getan. Es ernst genommen. Darüber hinaus hat er sich, bisher, kaum darüber beschwert, dass seine Bar, die Glühweinstände und gar ein lokales Oktoberfest Corona Bestimmungen zum Opfer fielen.

Diese Idee war nun zum „Zu Hause bleiben“. Für die faulen Waschbären (zieht man dem Corona Werbespot der Bundesregierung raus).

Auch für uns sind die Corona Regeln ein Muss und kein Kann. Wir verteidigen die Maßnahmen auch weiterhin. Jedoch sind wir auch der Meinung, dass das Land Niedersachsen einmal kurz anerkennen muss, wenn es vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verliert.

Wir gehen davon aus, dass dieser Streit noch bis April dauern könnte, wenn alle Instanzen neu gefahren werden. Schade für den Glühwein.