Rechter Straftäter wollte Rettungssanitäter werden und fälschte Führungszeugnis

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Rechter Straftäter wollte Rettungssanitäter werden und fälschte Führungszeugnis

25. September 2018 Allgemein Strafanzeige Straftaten 0

Was benötigt man, um Rettungssanitäter zu werden?

Minimum einen Hauptschulabschluss, 3 – 9 Monate abgeschlossene Ausbildung, optimalerweise einen Führerschein (zum Fahren der Rettungswagen), eine gute Kondition und ein amtliches Führungszeugnis.

Letzteres wurde einem jungem Mann zu Verhängnis

Denn ein junger Mann aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim hatte vor beinah einem Jahr in seinem Führungszeugnis ganze fünf verurteilte Straftaten stehen. Diese hat er der junge Mann in Folge dessen wegfrisiert, während er beim DRK in der Grafschaft eine Stelle als Rettungssanitäter antreten wollte. Dieser Fall wurde nun vor Amtsgericht Nordhorn verhandelt.

Einer dieser Einträge bezog sich auf die Schüsse auf Flüchtlinge mit einem Luftgewehr im Jahr 2016. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil verurteilte diesen Angriff damals aufs Schärfste. Auch der Staatsschutz ermittelte in diesem Fall vor dem Hintergrund, dass er auch zusätzlich Mitglied in der NPD war und bei fremdenfeindlichen Aktionen zugegen war. Der junge Mann kam darauf, in Folge einer Bewährungsstrafe, in eine psychiatrische Einrichtung, wo ihm eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde.

Im aktuellen Fall wurde wohl das Führungszeugnis, auf dessen Orginal die fünf Straftaten eingetragen waren, sowie auch Details zur Bewährungsstrafe, umkopiert in ein sauberes Führungszeugnis, welches keine Einträge enthielt.

Das rote Kreuz des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn nahm das Führungszeugnis an, erkannte aber nach einer Woche die Ungereimtheiten und erstattete Anzeige gegen den Mitarbeiter.

Berufung wurde ausgeschlossen

Die Berufungskammer Osnabrück schloss eine Berufung aus. Der 23 jährige Täter bekam eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

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