Twitter konnte keine Verstöße gegen deutsche Gesetze feststellen. Wir schon.
Wir lehnen uns mal zurück und lassen das erstmal auf euch wirken
Da dieser Aufruf von AfD Thüringen kommt, sind hier die aktuellen Corona Verordnungen für das Land Thüringen.
http://corona.thueringen.de/verordnungen
Diese Verordnungen basieren auf die Bestimmungen der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung, diesbezüglich basierend auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes nach §28a.
Aufruf zum Gesetzesbruch
§ 116
Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.
(2)
1.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
2. Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.
Und nun…
möchten wir der
Twitter Germany GmbH c/o Cormoran GmbH
- Am Zirkus 210117 Berlin, DE
wohl gerne eine aktuelle Fassung des OWiG zuschicken, damit Twitter das selbst noch mal abgleichen kann.
Auch wir sind für den Einzelhandel
Einzelhändlern, die sich aktiv diesem Aufruf anschließen, kann die Genehmigung zum Betreiben eines Geschäfts entzogen werden. Bei Gaststätten kann der Entzug der Schanklizenz die Folge sein.